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Multikopter unterm Weihnachtsbaum

Träume wurden Weihnachten wahr. Vielerorts lagen Multikopter in groß oder klein auf dem Gabentisch.

Doch: Wie weiter?
Bei allem Spaß mit den Fliegern. Für die Verwendung gelten einige Regeln, wenn man sich im öffentlichen Luftraum bewegt. Hier eine rechtlich unverbindliche und unvollständige Auswahl:

  • Grundsätzlich benötigt man eine entsprechende Haftpflichtversicherung, einige Politiker fordern sogar schon einen Führerschein
  • Eine Erlaubnis ist erst einmal nicht nötig, wenn die Bestimmungen in §16 LuftVo eingehalten werden
  • Fliegen über Menschen ist nicht zulässig
  • In kontrollierten Lufträumen gibt es umfangreiche Einschränkungen für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Eine Hilfe sind die Overlays für Google-Earth bei www.skyfool.de/luftraeume/. Spende an den Seitenmacher nicht vergessen.
  • Fliegen ohne Sichtkontakt zum Kopter ist nicht erlaubt, fliegt man mit einer FPV-Ausrüstung, benötigt man einen zweiten Piloten, der den Sichtkontakt sicherstellt.
  • Eine gewerbliche Nutzung, z.b. für Luftaufnahmen ist genehmigungspflichtig.
  • Das Überfliegen von Privatgrundstücken ist nicht grundsätzlich verboten, aber macht man dabei Aufnahmen oder stört den Eigentümer, ist Ärger vorprogrammiert. Besser nicht ohne Erlaubnis über Privatland fliegen.
  • Bei allen Fotoarbeiten gelten mindestens die gleichen Bestimmung für die Privatsphäre wie am Boden. Normalerweise nicht einsehbare Bereiche (Innenhöfe usw.) dürfen nicht gefilmt werden.

Es gibt noch weitaus mehr Punkte zu beachten, bitte immer vorher informieren. Wie immer gilt: Vor dem Fliegen klug sein.
Die schnell drehenden Propeller von Koptern können böse Verletzugen verursachen, also auch an den eigenen Schutz denken.

Ein kleines Quiz hält die norwegische Flugsicherheitsbehörde bereit. Einige amerikanische Organisationen (AUVSI, AMA, die Small UAV Coalition) und die FAA geben Hinweise für neue Drohnenbesitzer in den USA.

Drohne liefert Weihnachtsbaum

Quelle: Xauxa /  CC BY-SA 3.0 DE: Luftwaffenmuseum Linköping
Quelle: Xauxa / CC BY-SA 3.0 DE: Luftwaffenmuseum Linköping

Weihnachtsbaumlieferungen mit Drohnen ist etwas für Spezialisten. Immerhin wiegt ein kleiner Weihnachtsbaum mindestens 10 kg. Selbst ein Aerigon IAH3, der für eine maximale Nutzlast von 15 kg ausgelegt ist und sich damit für professionelle Filmanwendungen empfiehlt, hat damit ordentlich zu tun.

Intuitive Aerial der Hersteller des IAH3 hat es trotzdem probiert. Er schickt den Kopter vom Sportzentrum (Stångebrofältet) in Linköping (Schweden) zum Luftwaffenmuseum und zurück. Praktisch, da der Firmensitz von Intuitive Aerial nur wenige hundert Meter entfernt ist.
Ob die insgesamt 12 km Luftlinie in einem Stück bewältigt wurden, wird im Text zum Video nicht erwähnt. Der Kopter kann 20 Minuten fliegen und kostet ~ $ 23.000 USD.

Aufgrund der Nähe zum Linköping Airport und zur Malmen Airbase waren umfangreiche Genehmigungen nötig, die von den Behörden erteilt wurden.

Vielleicht kommt demnächst ja auch der Weihnachtsmann mit der Drohne.

In diesem Sinne: Frohe Weihnachten

Der Start- und Zielort des Fluges in Linköping

Drohnenklau in Las Vegas

Das Drohnen sehr beliebt sind, zeigt vermutlich auch die Kriminalstatistik. Jüngst verlor ein Unternehmen aus Los Angeles bei einem Einbruch, Drohnen im Wert von $ 500.000 USD. Nun berichtet Fox5 Las Vegas von einem Einbruch bei Drones Plus. Dort kam man mit einem geschätzten Schaden von $ 10.000 USD deutlich günstiger davon. Überwachungskameras zeichneten den Einbruch auf. Blutspuren am Tatort werden die Täterermittlung erleichtern.
FOX5 Vegas – KVVU
Der Tatort bei Openstreetmap

via: sUASNews

 

Strafe für Drohne am Domtor in Utrecht?

10 Monate hat Youtuber  Overview auf das Wetter gewartet und hat dann mit einer Kameradrohne (DJI Pantom 2) das Domtor in Utrecht abgelichtet. Nach den niederländischen Gesetzen war das anscheinend nicht erlaubt. Die Regeln für nichtkommerzielle Drohnenflüge sind in den Niederlanden strenger als für kommerzielle Flieger. Da das Sichtfluggebot offensichtlich nicht eingehalten wurde, könnte eine Strafe von maximal 8.000€ auf den Piloten zukommen. Im Laufe des Jahres wurden in Amerika verschiedene Strafen für Drohnenpiloten ausgesprochen.

Quelle: Utrechtcentral.com

Das Domtor in Utrecht bei Openstreetmap

No fly Zonen für Großbritannien

Der Einsatz von (zivilen) Drohnen aller Art unterliegt Flugbeschränkungen. So darf über Menschenansammlungen, verschiedenen staatlichen oder militärischen Einrichtungen, Polizeieinsatzorten etc. keine Drone aufsteigen. Gleiches gilt für den kontrollierten Luftraum in der Nähe von Flughäfen.

Nach Karten für die Vereinigten Staaten sind jetzt auch Karten für Großbritannien verfügbar, in der die Zonen aufgezeigt sind, in denen Flugbeschränkungen gelten. Die Seite noflydrones.co.uk wendet sich speziell an Drohnenflieger. Die Karte zeigt in verschiedenen Farben warum ein Gebiet zu meiden ist, allerdings nur bei Einschränkungen die auch unterhalb von 120 Metern Flughöhe gelten.

Für Deutschland und andere Länder sind ähnliche Informationen per Google Earth verfügbar. Auf der Seite Skyfool.de findet man Files die sich in Google Earth importieren lassen und Auskunft über die kontrollierten Lufträume geben. Dem Betreiber der Seite kann man mit einer Spende danken.

Die Karte basiert, wie viele andere Karten von Mapbox, auf den Daten von Openstreetmap. Per Mail an die Macher der Seite lassen sich neue Flugverbotszonen melden.