Multikopter unterm Weihnachtsbaum

Träume wurden Weihnachten wahr. Vielerorts lagen Multikopter in groß oder klein auf dem Gabentisch.

Doch: Wie weiter?
Bei allem Spaß mit den Fliegern. Für die Verwendung gelten einige Regeln, wenn man sich im öffentlichen Luftraum bewegt. Hier eine rechtlich unverbindliche und unvollständige Auswahl:

  • Grundsätzlich benötigt man eine entsprechende Haftpflichtversicherung, einige Politiker fordern sogar schon einen Führerschein
  • Eine Erlaubnis ist erst einmal nicht nötig, wenn die Bestimmungen in §16 LuftVo eingehalten werden
  • Fliegen über Menschen ist nicht zulässig
  • In kontrollierten Lufträumen gibt es umfangreiche Einschränkungen für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Eine Hilfe sind die Overlays für Google-Earth bei www.skyfool.de/luftraeume/. Spende an den Seitenmacher nicht vergessen.
  • Fliegen ohne Sichtkontakt zum Kopter ist nicht erlaubt, fliegt man mit einer FPV-Ausrüstung, benötigt man einen zweiten Piloten, der den Sichtkontakt sicherstellt.
  • Eine gewerbliche Nutzung, z.b. für Luftaufnahmen ist genehmigungspflichtig.
  • Das Überfliegen von Privatgrundstücken ist nicht grundsätzlich verboten, aber macht man dabei Aufnahmen oder stört den Eigentümer, ist Ärger vorprogrammiert. Besser nicht ohne Erlaubnis über Privatland fliegen.
  • Bei allen Fotoarbeiten gelten mindestens die gleichen Bestimmung für die Privatsphäre wie am Boden. Normalerweise nicht einsehbare Bereiche (Innenhöfe usw.) dürfen nicht gefilmt werden.

Es gibt noch weitaus mehr Punkte zu beachten, bitte immer vorher informieren. Wie immer gilt: Vor dem Fliegen klug sein.
Die schnell drehenden Propeller von Koptern können böse Verletzugen verursachen, also auch an den eigenen Schutz denken.

Ein kleines Quiz hält die norwegische Flugsicherheitsbehörde bereit. Einige amerikanische Organisationen (AUVSI, AMA, die Small UAV Coalition) und die FAA geben Hinweise für neue Drohnenbesitzer in den USA.