Schlagwort-Archive: DontFly

AirMap zeigt sichere Fluggebiete

Für Drohnenpiloten ist es ein wesentlicher Punkt, sich vor Flugbeginn über die rechtlichen Randbedingungen im Klaren zu sein. Ein Blick in die Luftraumkarten ist obligatorisch. Nur zeigt die ICAO-Karte nicht alle für Drohnenpiloten relevanten Gebiete an. Die in den lokalen Regelungen zumeist vorhanden Verbote, in Nationalparks oder Naturschutzgebieten zu fliegen sind ebensowenig vorhanden wie Einschränkungen bei Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten.

Jetzt ist Airmap angetreten, diese Informationen für Piloten von Modellfluggeräten anzuzeigen. Airmap zeigt sichere Fluggebiete für den Luftraum unterhalb 150 Meter auf einer Karte an. Noch sind die Daten nur für den Luftraum in den Vereinigten Staaten verfügbar, demnächst soll es auch eine Erweiterung für Gebiete außerhalb der USA geben.

Die anpassbare Karte enthält Information sowohl für Freizeitflieger, als auch für kommerzielle Nutzer von Drohnen. Die Daten der im Frühjahr – ebenfalls von Airmap – gestarteten Initiative NoFlyZone.org werden außerdem in der Karte dargestellt. Ziel dieser Aktion ist die Erfassung von Privatgeländen, deren Eigentümer keinen Überflug ihrer Grundstücke wünschen.

Die Nutzung der Karte erfordert eine Anmeldung, der Login via Facebook ist zusätzlich möglich. Über die Feedback-Funktion können weitere Funktionen angefragt werden. Als Basiskarte wird das Material von Openstreetmap verwendet.

Screenshot: www.airmap.io
Screenshot: www.airmap.io

Erlaubt ? Verboten ? – Für Hobbypiloten

Immer wieder gibt es Diskussionen, was ein Multikopterflieger darf und was nicht. Hier einige Hinweise für den Flug mit dem eigenen Kopter. Diese Hinweise stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar. Informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Anwalt ihres Vertrauens. Siehe Haftungsausschluss im Impressum.

Voraussetzungen

  • Eine Haftpflichtversicherung, der Name sagt es bereits, ist Pflicht für den Flug. In § 43 Abs. 2 LuftVG ist folgendes geregelt.
    „Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.“
    Eine Versicherung kostet in Deutschland ab etwa 50 € pro Jahr. Damit sind Schäden bis 1.000.000 € abgedeckt. Bei www.drohnen.de gibt es eine Auflistung möglicher Anbieter. Auch herkömmliche Versicherer bieten inzwischen Luftfahrthaftpflichtversicherungen an.

Checkliste vor dem Start

  • Ist am geplanten Flugort das Fliegen erlaubt? Offizielle Informationen gibt es in der ICAO-Karte.
  • Das Fluggerät muss in technisch einwandfreien Zustand sein. Der Kompass und die Steuerung sind kalibriert.
  • Transportsicherungen sind entfernt. Propeller sind fest montiert und lassen sich frei drehen, Gimbalsteuerung funktioniert. Alle Antennen sind angeschlossen.
  • Die Akkus der Fernsteuerung und des Fluggerätes sind geladen. Weitere Akkus nicht vergessen (WLAN-Extender, Kamera, Smartphone etc.). Die Speicherkarte der Kamera ist eingesetzt und bietet Platz für Aufnahmen. Die Linse der Kamera ist sauber, das Vorschaubild ist einwandfrei.
  • Der Flugort sollte frei von Hindernissen, starken elektrischen und magnetischen Feldern sein. Hochspannungsmasten und Schaltanlagen, Mobilfunkanlagen, Antennen, Richtfunkstrecken sollten möglichst weit entfernt sein.
  • Mit dem GPS-Prediction-Tool kann man die GPS-Verfügbarkeit prüfen. (Beispiel für Berlin-Tempelhof)
  • Windvorhersage, Windrichtung und Geschwindigkeit (Windfinder) prüfen (Beispiel für Berlin-Tempelhof),
  • Homepunkt richtig gesetzt? Höhe für Auto-Return an die Umgebung anpassen.

Erlaubt

  • Grundsätzlich ist das Fliegen (für sportliche Zwecke oder einfach zum Spaß) außerhalb kontrollierter Lufträume erlaubt (siehe auch erlaubte Flughöhen)
  • Bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg ist keine Erlaubnis nötig, sofern die anderen Randbedingungen eingehalten werden.
  • Für die private Nutzung gibt es keine Altersbeschränkungen, der Luftfahrzeugführer haftet jedoch für alle Schäden.

Zu beachten:

  • Dient die Verwendung eines Modellfluggerätes dem Sport oder der Freizeitgestaltung, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugmodelle.
  • Eine gesonderte Aufstiegserlaubnis ist nur nötig, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft.
    – Gesamtmasse > 25 kg (vgl. Pressemitteilung der Deutschen Flugsicherung vom 1.6.2015)
    – Raketenantrieb mit einem Treibsatz schwerer als 20 Gramm
    – mit Verbrennungsmotor Einsatz dichter als 1500 m von Wohngebieten entfernt
    – Unterschreitung der 1500 m Grenze zu Flugplätzen (Ein Flugplatz zählt dann als Flugplatz, wenn er in der ICAO-Karte der DFS eingetragen ist.)
    – Drachen mit mehr als 100 m Seillänge
    – Feuerwerkskörper mit mehr als 300 m Steighöhe
    –  Fesselballone mit mehr als 30 m Halteseil
    – ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb
    – Betrieb von Lichtquellen die andere Luftfahrzeugführer blenden können
    – Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (gewerbliche Nutzung)
  • Für gewerbliche Nutzung benötigt man mindestens eine Aufstiegserlaubnis (§ 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO ). Auskünfte erteilen die jeweiligen Landesluftfahrtsbehörden.
  • Über Menschen ist das Fliegen nicht gestattet. Ebenso dürfen Kraftwerke, militärische Einrichtungen, Unglücksorte, Einsatzorte von Sicherheitsorganen sowie Gefängnisse nicht überflogen werden.
  • Fluggeräte mit Verbrennungsmotor müssen 1,5 km Abstand von Wohngebieten halten (siehe Aufstiegserlaubnis), für Elektroflieger gilt dieser Abstand nicht. Selbstverständlich gilt es mit Augenmaß innerhalb bewohnter Gebiete zu fliegen. Einige Städte, Länder und Gemeinden verbieten den Flug innerhalb bestimmter Bereiche, etwa Naturschutzgebieten.
  • Modellfluggeräte dürfen nur innerhalb der Sichtweite (ohne Hilfsmittel) fliegen, dass Fliegen nur mit Videobrille zählt demzufolge nicht dazu. Üblicherweise zählen bis zu 200-300 m Entfernung und 100 Meter Höhe als Sichtweite.
  • Bei Begegnungen mit anderen Luftfahrzeugen gilt, dass der beweglichere von beiden dem anderen Platz zu machen hat.
  • Mit Hilfe des unbemannten Luftfahrtsystems darf nicht in den Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eingedrungen werden. Piloten müssen die Privatsphäre anderer respektieren. Für Verletzungen der Privatspäre sieht $201a StGB bis zu zwei Jahre oder eine Geldstrafe vor. Zusätzlich ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
    Das Recht am eigenen Bild gilt nur, wenn die Personen identifiziert werden können.
  • Bei Veröffentlichungen ist das Urheberrecht zu beachten. Werden Luftaufnahmen von z.B. Gebäuden im Internet veröffentlicht, kann das Urheberrecht des Architekten verletzt werden. Gebäude dürfen im Rahmen der Panoramafreiheit so dargestellt werden, wie sie normalerweise von der Straße aus sichtbar sind. Innen-, Luft- oder auch Seitenansichten fallen nicht darunter und können Abmahnungen zur Folge haben.
  • Das Abschiessen von Drohnen ist vermutlich nicht erlaubt und stellt einen Eingriff in den Luftverkehr dar.
  • Autonome Flüge sind in Deutschland nicht gestattet. Mit der Fernsteuerung muss das Luftfahrzeug jederzeit bedienbar sein.
  • Das Überfliegen anderer Grundstücke ist nicht grundsätzlich verboten, Starten darf man nur, wenn die Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorliegt.
  • Innerhalb von Flugkontrollzonen dürfen unbemannte Luftfahrzeuge nicht höher als 50 Meter fliegen.

Ein Teil dieser Hinweise findet man auch im Informationsblatt der Deutschen Flugsicherung, in dem die zum 01. Juni 2015 aktualisierten Regeln für Flüge innerhalb der Kontrollzonen, dargestellt sind.
Ebenfalls bei der Deutschen Flugsicherung ist die BMVI-Kurzinformation mit allen wichtigen Regeln für den Flug von unbemannten Luftfahrtsystemen in Deutschland verfügbar. Diese Regeln gelten für den Einsatz außerhalb der Sport- und Freizeitgestaltung.

 

No fly Zonen für Großbritannien

Der Einsatz von (zivilen) Drohnen aller Art unterliegt Flugbeschränkungen. So darf über Menschenansammlungen, verschiedenen staatlichen oder militärischen Einrichtungen, Polizeieinsatzorten etc. keine Drone aufsteigen. Gleiches gilt für den kontrollierten Luftraum in der Nähe von Flughäfen.

Nach Karten für die Vereinigten Staaten sind jetzt auch Karten für Großbritannien verfügbar, in der die Zonen aufgezeigt sind, in denen Flugbeschränkungen gelten. Die Seite noflydrones.co.uk wendet sich speziell an Drohnenflieger. Die Karte zeigt in verschiedenen Farben warum ein Gebiet zu meiden ist, allerdings nur bei Einschränkungen die auch unterhalb von 120 Metern Flughöhe gelten.

Für Deutschland und andere Länder sind ähnliche Informationen per Google Earth verfügbar. Auf der Seite Skyfool.de findet man Files die sich in Google Earth importieren lassen und Auskunft über die kontrollierten Lufträume geben. Dem Betreiber der Seite kann man mit einer Spende danken.

Die Karte basiert, wie viele andere Karten von Mapbox, auf den Daten von Openstreetmap. Per Mail an die Macher der Seite lassen sich neue Flugverbotszonen melden.

 

Don’t Fly Zonen auf Mapbox

Der Einsatz von Drohnen aller Art unterliegt Flugbeschränkungen. So darf über Menschenansammlungen, verschiedenen staatlichen oder militärischen Einrichtungen, Polizeieinsatzorten etc. keine Drohne aufsteigen. Gleiches gilt für den kontrollierten Luftraum in der Nähe von Flughäfen.

Zumindest für den nordamerikanischen Raum ist bei Mapbox jetzt eine eine Karte verfügbar auf der die festen Flugverbotszonen eingezeichnet sind. So dürfte das bekannte Video in dem eine DJI Phantom 2 durch ein Feuerwerk fliegt, innerhalb einer solchen Zone aufgenommen sein.

Vermutlich dauert es nicht lange, bis die Drohnen online auf eine Quelle dieser Art zugreifen und gleich am Boden bleiben wenn sie sich innerhalb eines solchen Bereiches befinden. Wenn man diese Abfrage zur Pflicht macht, gibt es auch gleich die Möglichkeit jeden Drohnenverkehr zu überwachen. Einige Drohnen verwenden heute schon fest einprogrammierte Bereiche in denen der Flug nicht möglich ist.

Die Karte basiert, wie viele andere Karten von Mapbox, auf den Daten von Openstreetmap. Per Github lassen sich neue Flugverbotszonen melden.