Schlagwort-Archive: Zivil

Internetdrohne von Facebook

An verschiedenen Stellen sucht man nach Lösungen um Drohnen möglichst lange in der Luft zu halten. Sei es als Hoverboard für den langen Surfspaß oder um Waren über weite Strecken zu transportieren. Erst jüngst wurde ein Ausdauerweltrekord mit einer Solardrohne aus der Schweiz erzielt.

Facebook will nun sein Geschäftsfeld mit Drohnentechnologie erweitern. Dazu stellte das Unternehmen eine Drohne namens ‚Aquila‘ vor. Mit ‚Aquila‘ sollen entlegene Gebiet mit Internetzugängen versorgt werden. Die solarbetriebene Drohne soll gleich 3 Monate am Stück in der Luft bleiben können. Im Gegensatz zur AS-2, die letztens mit 81 Stunden Flugzeit einen Rekord erzielte, spielt ‚Aquila‘ in einer andern Größenordnung. Die Spannweite von 42 m reicht an die großer Passagiermaschinen heran. Mit 400 Kilogramm Gewicht ist sie mehr als 50 mal schwerer als die Schweizer Konstruktion.

Mit einem Ballon soll die Internetdrohne von Facebook in die Höhe gebracht werden und bei Sonnenlicht in 28 km fliegen. Nachts wird sie, um Energie zu sparen, auf eine Höhe von 18 km sinken.Mit Lasertechnologie wird die Verbindung zur Bodenstation gehalten um die Internetsignale zu transportieren. Der Kunde wird mit einer Technik ähnlich des Mobilfunks versorgt.

Erlaubt ? Verboten ? – Für Hobbypiloten

Immer wieder gibt es Diskussionen, was ein Multikopterflieger darf und was nicht. Hier einige Hinweise für den Flug mit dem eigenen Kopter. Diese Hinweise stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar. Informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Anwalt ihres Vertrauens. Siehe Haftungsausschluss im Impressum.

Voraussetzungen

  • Eine Haftpflichtversicherung, der Name sagt es bereits, ist Pflicht für den Flug. In § 43 Abs. 2 LuftVG ist folgendes geregelt.
    „Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.“
    Eine Versicherung kostet in Deutschland ab etwa 50 € pro Jahr. Damit sind Schäden bis 1.000.000 € abgedeckt. Bei www.drohnen.de gibt es eine Auflistung möglicher Anbieter. Auch herkömmliche Versicherer bieten inzwischen Luftfahrthaftpflichtversicherungen an.

Checkliste vor dem Start

  • Ist am geplanten Flugort das Fliegen erlaubt? Offizielle Informationen gibt es in der ICAO-Karte.
  • Das Fluggerät muss in technisch einwandfreien Zustand sein. Der Kompass und die Steuerung sind kalibriert.
  • Transportsicherungen sind entfernt. Propeller sind fest montiert und lassen sich frei drehen, Gimbalsteuerung funktioniert. Alle Antennen sind angeschlossen.
  • Die Akkus der Fernsteuerung und des Fluggerätes sind geladen. Weitere Akkus nicht vergessen (WLAN-Extender, Kamera, Smartphone etc.). Die Speicherkarte der Kamera ist eingesetzt und bietet Platz für Aufnahmen. Die Linse der Kamera ist sauber, das Vorschaubild ist einwandfrei.
  • Der Flugort sollte frei von Hindernissen, starken elektrischen und magnetischen Feldern sein. Hochspannungsmasten und Schaltanlagen, Mobilfunkanlagen, Antennen, Richtfunkstrecken sollten möglichst weit entfernt sein.
  • Mit dem GPS-Prediction-Tool kann man die GPS-Verfügbarkeit prüfen. (Beispiel für Berlin-Tempelhof)
  • Windvorhersage, Windrichtung und Geschwindigkeit (Windfinder) prüfen (Beispiel für Berlin-Tempelhof),
  • Homepunkt richtig gesetzt? Höhe für Auto-Return an die Umgebung anpassen.

Erlaubt

  • Grundsätzlich ist das Fliegen (für sportliche Zwecke oder einfach zum Spaß) außerhalb kontrollierter Lufträume erlaubt (siehe auch erlaubte Flughöhen)
  • Bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg ist keine Erlaubnis nötig, sofern die anderen Randbedingungen eingehalten werden.
  • Für die private Nutzung gibt es keine Altersbeschränkungen, der Luftfahrzeugführer haftet jedoch für alle Schäden.

Zu beachten:

  • Dient die Verwendung eines Modellfluggerätes dem Sport oder der Freizeitgestaltung, gelten die gleichen Regelungen wie für Flugmodelle.
  • Eine gesonderte Aufstiegserlaubnis ist nur nötig, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft.
    – Gesamtmasse > 25 kg (vgl. Pressemitteilung der Deutschen Flugsicherung vom 1.6.2015)
    – Raketenantrieb mit einem Treibsatz schwerer als 20 Gramm
    – mit Verbrennungsmotor Einsatz dichter als 1500 m von Wohngebieten entfernt
    – Unterschreitung der 1500 m Grenze zu Flugplätzen (Ein Flugplatz zählt dann als Flugplatz, wenn er in der ICAO-Karte der DFS eingetragen ist.)
    – Drachen mit mehr als 100 m Seillänge
    – Feuerwerkskörper mit mehr als 300 m Steighöhe
    –  Fesselballone mit mehr als 30 m Halteseil
    – ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb
    – Betrieb von Lichtquellen die andere Luftfahrzeugführer blenden können
    – Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (gewerbliche Nutzung)
  • Für gewerbliche Nutzung benötigt man mindestens eine Aufstiegserlaubnis (§ 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO ). Auskünfte erteilen die jeweiligen Landesluftfahrtsbehörden.
  • Über Menschen ist das Fliegen nicht gestattet. Ebenso dürfen Kraftwerke, militärische Einrichtungen, Unglücksorte, Einsatzorte von Sicherheitsorganen sowie Gefängnisse nicht überflogen werden.
  • Fluggeräte mit Verbrennungsmotor müssen 1,5 km Abstand von Wohngebieten halten (siehe Aufstiegserlaubnis), für Elektroflieger gilt dieser Abstand nicht. Selbstverständlich gilt es mit Augenmaß innerhalb bewohnter Gebiete zu fliegen. Einige Städte, Länder und Gemeinden verbieten den Flug innerhalb bestimmter Bereiche, etwa Naturschutzgebieten.
  • Modellfluggeräte dürfen nur innerhalb der Sichtweite (ohne Hilfsmittel) fliegen, dass Fliegen nur mit Videobrille zählt demzufolge nicht dazu. Üblicherweise zählen bis zu 200-300 m Entfernung und 100 Meter Höhe als Sichtweite.
  • Bei Begegnungen mit anderen Luftfahrzeugen gilt, dass der beweglichere von beiden dem anderen Platz zu machen hat.
  • Mit Hilfe des unbemannten Luftfahrtsystems darf nicht in den Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eingedrungen werden. Piloten müssen die Privatsphäre anderer respektieren. Für Verletzungen der Privatspäre sieht $201a StGB bis zu zwei Jahre oder eine Geldstrafe vor. Zusätzlich ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
    Das Recht am eigenen Bild gilt nur, wenn die Personen identifiziert werden können.
  • Bei Veröffentlichungen ist das Urheberrecht zu beachten. Werden Luftaufnahmen von z.B. Gebäuden im Internet veröffentlicht, kann das Urheberrecht des Architekten verletzt werden. Gebäude dürfen im Rahmen der Panoramafreiheit so dargestellt werden, wie sie normalerweise von der Straße aus sichtbar sind. Innen-, Luft- oder auch Seitenansichten fallen nicht darunter und können Abmahnungen zur Folge haben.
  • Das Abschiessen von Drohnen ist vermutlich nicht erlaubt und stellt einen Eingriff in den Luftverkehr dar.
  • Autonome Flüge sind in Deutschland nicht gestattet. Mit der Fernsteuerung muss das Luftfahrzeug jederzeit bedienbar sein.
  • Das Überfliegen anderer Grundstücke ist nicht grundsätzlich verboten, Starten darf man nur, wenn die Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorliegt.
  • Innerhalb von Flugkontrollzonen dürfen unbemannte Luftfahrzeuge nicht höher als 50 Meter fliegen.

Ein Teil dieser Hinweise findet man auch im Informationsblatt der Deutschen Flugsicherung, in dem die zum 01. Juni 2015 aktualisierten Regeln für Flüge innerhalb der Kontrollzonen, dargestellt sind.
Ebenfalls bei der Deutschen Flugsicherung ist die BMVI-Kurzinformation mit allen wichtigen Regeln für den Flug von unbemannten Luftfahrtsystemen in Deutschland verfügbar. Diese Regeln gelten für den Einsatz außerhalb der Sport- und Freizeitgestaltung.

 

Hexakopter von CyPhy Works

Von CyPhy Works hörte man im letzten Jahr von einer Beteiligung der Airforce und vom Extrem Access Pocket Flyer.
Nun stellt CyPhy Works einen Multikopter für den Hobbypiloten vor und versuchte ihn über Kickstarter finanzieren zu lassen. Der Hexakopter von CyPhy Works trägt den Namen CyPhy LWL 1 und hat bereits weit vor Ende der Kampagne sein Finanzierungsziel von $ 250.000 USD erreicht. Im günstigsten Fall kostete eine Drohne dabei $ 395 USD.
Der Flieger wendet sich an Piloten die einfach und schnell Bilder aufnehmen wollen. Dazu ist die Drohne mit bekannten und neuen Funktionen ausgestattet. Geofencing soll das Verschwinden der Drohne verhindern und die Level-Up-Technik erlaubt die Stabilisierung der Drohne und des Kamerabildes ohne Gimbal. Erreicht wird das dadurch, dass die Rotoren schon geneigt an den Auslegern befestigt sind. Während bei Parrots Bebop-Drohne das Bild per Rechenkraft stabilisiert wird, bleibt bei der LVL 1 die ganze Drohne in der Waage. Die Flugsteuerung erlaubt die Kompensation von maximal 2 gleichzeitigen Motorausfällen.
An Bord befindet sich bereits eine, um 90° neigbare 8MP/1080p-Kamera. Zusätzlich gibt es eine senkrecht gerichtete Kamera zur Erkennung von Bewegungen über dem Boden. Die Flugzeit soll 20 Minuten betragen, bei der $ 1000 USD teuren Diabolo-Edition sogar noch mehr. Zur Bedienung ist ein App für gängige Smartphones verfügbar, jedoch lassen sich auch herkömmliche RC-Fernsteuerungen verwenden. Der als All-In-One-Drohne vorgestellte Prototyp ist zusätzlich wasserfest, hat einen Port für weitere Nutzlasten (etwa eine GoPro) und einen Auto-Follow-Mode.

Ab Februar 2016 soll die Drohne ausgeliefert werden.

Spielregeln der CAA

Das Fliegen eines Multikopters erfordert verantwortliches Handeln. Einige Luftfahrtbehörden versuchen sich in Aufklärungsarbeit mit Hilfe der neuen Medien.
So etwa in Norwegen, wo mit Quadman ein Experte über die Gefahren aufklärt. In einem Quiz kann das eigene Wissen kontrolliert werden.

In Amerika haben sich unter dem Label knowbeforeyoufly Organisationen – u.a. die Small UAV Coalition – zusammengetan und klären auf. Da deren Video ein wenig trocken geworden ist versuchte es Victor Villegas etwas musikalischer mit seiner Parody.

In der Bundesrepublik fällt die Aufklärung gewohnt sachlich aus, immerhin gibt es die Hinweise des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

In Großbritannien – zuständig ist die CAA – werden die Regeln auch per Video erklärt. Ergänzend zu den Spielregeln der CAA erschien schon vor einiger Zeit die Mapbox-Karte mit den NoFly-Zonen.

Drones4Good – Award in Dubai beendet

Das Team Flyability aus der Schweiz gewann den internationalen Teil des Wettbewerbs der mit $ 1 Million USD dotiert war. Die Gruppe um Patrick Thevoz stellte einen Koaxialkopter in einem Käfig vor. Das Projekt trägt den Namen ‚Gimball‚. Der Käfig schützt den Kopter vor Kollisionen und verhindert Abstürze. Mit diesem System kann das Fluggerät durch unbekanntes Gelände fliegen oder rollen und eignet sich damit für den Einsatz in Katastrophensituationen. Einen ähnlichen Ansatz stellte 2014 die Universität Pennsylvania vor.

Den Preis in der nationalen Kategorie gewann Matt Karau von der New York University Abu Dhabi. Vorgestellt wurde ein Flugzeug das Daten von weit entfernten automatischen Sensoren einsammelt. Diese Sensoren, z.B. Kameras mit Motionerkennung, erfassen Bewegungsdaten von Wildtieren. Das Projekt namens ‚Wadi-Drone‚ hilft die Unversehrtheit der Natur zu schützen, schneller an die Sensordaten zu kommen und teure und gefährliche Hubschraubereinstätze in der Hitze der Wüste zu reduzieren.

Aus 800 Einsendungen wurden 40 Halbfinalisten ausgewählt. Aus letzten 5 Finalisten, darunter auch der deutsche Beitrag von Quantum Systems, wurde heute nun der Sieger ermittelt. Herzlichen Glückwunsch.

Die Verleihung der Preise findet heute in der Dubai Internet City statt.