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Flugkorridore für Lieferdrohnen

Das Thema Lieferdrohnen hat amerikanischer Internetbuchhändler erneut aufgegriffen. Auf der NASA UTM 2015, einer Konferenz zur Verkehrsmanagementsystemen für die unbemannte Luftfahrt (Unmanned Aerial System Traffic Management), stellte der Konzern seinen Vorschlag für die Aufteilung des Luftraums vor. Dieser sieht Flugkorridore für Lieferdrohnen vor.
Demnach sollen Flüge von Transportdrohnen unterhalb 120 m Flughöhe im unkontrollierten Luftraum G abgewickelt werden. Der Bereich ist in einen Highspeed-Bereich von 60-120 m Höhe und einen Lowspeed-Bereich unterhalb 60 m Flughöhe geteilt.
Bis es soweit ist, müssen jedoch noch einige Probleme behoben werden. Natürlich die rein technischen wie Reichweite und Nutzlast. Wichtiger jedoch ist der Umgang mit anderen Drohnen ob von der Konkurrenz oder vom Hobbypiloten. Zudem müssen Flugverbotszonen (auch private) und gefährliche Stellen umflogen werden.

Flug über den Wendelstein

Es gehört schon Mut dazu seinen Flieger im Gebirge fliegen zu lassen. Zum einen gibt es wenig berechenbare Winde in den Tal- und Höhenlagen, zum anderen kann das Bergen eines verunfallten Models schwierig werden.
Mit Phantom Vision+ wagte sich Youtuber Andreas Schüler trotzdem an den Wendelstein. In über 1800 Höhe umrundete er das Massiv samt Observatorium, Aussichtsplattform und auch den Sender Wendelstein, der Hörfunk- und Fernsehprogramme für den Bayerischen Rundfunk abstrahlt. Ob es Probleme wegen der starken Hochfrequenzstrahlung des Senders gab, ist nicht zu erkennen.

Der Wendelstein im Mangfallgebirge ist 1838 m hoch und der höchste Gipfel im Wendelsteinmassiv.

erlaubte Flughöhen

Die für Modellflieger zulässigen maximalen Flughöhen ergeben sich aus den Lufträumen, deren Höhe in Fuß über Grund (AGL) oder als Floor angegeben wird. Zusätzlich ist die Steuerung von Modellfliegern nur innerhalb der Sichtweite des Piloten gestattet.

Luftraumstruktur Deutschland
Quelle: Philip Fischer / CC BY-SA 3.0 DE): Luftraumstruktur Deutschland

Das Bild zeigt die Lufträume in Deutschland. Modellflug ist praktisch nur im Luftraum G möglich. Die Nutzung anderer Lufträume erfordert immer behördliche Genehmigungen.

Der unkontrollierte Luftraum G folgt dem Bodenprofil und reicht bis 2500 ft (762 m) über Grund, sofern keine Sperrung oder Kontrollzone (D-CTR) vorliegt. In Flughafennähe ist der Luftraum G auf 1700 ft (518 m) bzw. 1000 ft (304 m) abgesenkt.

Die genaue Struktur des Luftraums vor Ort kann nur in den offiziellen ICAO-Karten abgelesen werden, Online (nicht immer aktuell) sind diese Informationen bei skyvector.com, openaip.net verfügbar. Bei skyfool.de gibt es einen Satz KMZ-Dateien für Google Earth.

Die weiteren Lufträume
C – kontrollierter Luftraum für Verkehrsflugzeuge, höchster Fluglevel, etwa 3 km bis 11 km.
D – gesperrter Luftraum, Kontrollzone, 1,5 km um Flugplätze ist kein unkontrollierter Flugbetrieb erlaubt.
E – kontrollierter Luftraum, beginnt 2500 ft (762 m) über Grund, Bereich für Verkehrs- und Sportflieger, Nutzung nur mit Flugplan und Erlaubnis der DFS. In Flughafennähe beginnt Luftraum E je nach Entfernung in 1700 ft (518 m) bzw. 1000 ft (304 m).
F – temporär gesperrter Luftraum, beginnt am Erdboden

Arthur Konze vom Kopterforum hat die Lufträume kurz erklärt.

Small UAV Coalition

Eine Gruppe von Drohnenherstellern findet sich in der Small UAV Coalition zusammen. 3D-Robotics, Aerialtronics, Airware, DJI Innovations, Google[x]’s Project Wing, GoPro, Parrot und andere bilden eine Gemeinschaft um für die Rechte und Möglichkeiten der UAVs zusammenzuarbeiten. Im Vordergrund werden Anstrengungen stehen, die rechtlichen Bestimmungen so auszugestalten, das die kommerzielle Nutzung von Drohnen in großem Maßstab möglich ist. Mit kleinen UAVs sind leichte (>55kg) Drohnen gemeint, die in der Regel unterhalb von 150 Metern Flughöhe operieren.