erlaubte Flughöhen

Die für Modellflieger zulässigen maximalen Flughöhen ergeben sich aus den Lufträumen, deren Höhe in Fuß über Grund (AGL) oder als Floor angegeben wird. Zusätzlich ist die Steuerung von Modellfliegern nur innerhalb der Sichtweite des Piloten gestattet.

Luftraumstruktur Deutschland
Quelle: Philip Fischer / CC BY-SA 3.0 DE): Luftraumstruktur Deutschland

Das Bild zeigt die Lufträume in Deutschland. Modellflug ist praktisch nur im Luftraum G möglich. Die Nutzung anderer Lufträume erfordert immer behördliche Genehmigungen.

Der unkontrollierte Luftraum G folgt dem Bodenprofil und reicht bis 2500 ft (762 m) über Grund, sofern keine Sperrung oder Kontrollzone (D-CTR) vorliegt. In Flughafennähe ist der Luftraum G auf 1700 ft (518 m) bzw. 1000 ft (304 m) abgesenkt.

Die genaue Struktur des Luftraums vor Ort kann nur in den offiziellen ICAO-Karten abgelesen werden, Online (nicht immer aktuell) sind diese Informationen bei skyvector.com, openaip.net verfügbar. Bei skyfool.de gibt es einen Satz KMZ-Dateien für Google Earth.

Die weiteren Lufträume
C – kontrollierter Luftraum für Verkehrsflugzeuge, höchster Fluglevel, etwa 3 km bis 11 km.
D – gesperrter Luftraum, Kontrollzone, 1,5 km um Flugplätze ist kein unkontrollierter Flugbetrieb erlaubt.
E – kontrollierter Luftraum, beginnt 2500 ft (762 m) über Grund, Bereich für Verkehrs- und Sportflieger, Nutzung nur mit Flugplan und Erlaubnis der DFS. In Flughafennähe beginnt Luftraum E je nach Entfernung in 1700 ft (518 m) bzw. 1000 ft (304 m).
F – temporär gesperrter Luftraum, beginnt am Erdboden

Arthur Konze vom Kopterforum hat die Lufträume kurz erklärt.