Schlagwort-Archive: Behörde

Flughafen Atatürk mit Sicherheitsproblem

No-Fly-Zonen sollen Flughäfen und andere wichtige Einrichtungen vor ungewolltem Flugverkehr schützen. Je nach Land ist die Gesetzgebung unterschiedlich. Flughäfen sind aber in jedem Fall ein Gebiet, in dem Amateurpiloten nichts zu suchen haben. Ein türkischer Drohnenpilot verließ sich auf den in seinem Multikopter (vermutlich DJI Phantom) eingebauten Flugverhinderungsmechanismus und startete direkt am türkischen Großflughafen Atatürk. In einem Zeitungsbericht meinte der Pilot, er hätte den Flug lediglich probieren wollen. Das zwölf-minütiges Video auf Youtube zeigt, dass es ein sehr umfangreicher Versuch mit gewagten Flugbewegungen bei laufendem Flughafenbetrieb war. Der Flug ist mittlerweile Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.

In Mexico überflog jüngst auch ein Multikopter den Flughafen von Mexico Stadt. Dieser Flug war jedoch durch die Behörden genehmigt.

Die No-Fly-Zonen für Nordamerika, Großbritanien sind auf Mapbox-Karten veröffentlicht. Kontrollierte Lufträume für Deutschland zum Einbinden in Google Earth hat skyfool.de veröffentlicht.

Der Flughafen Atatürk befindet sich im europäischen Teil Istanbuls, hier bei Openstreetmap.

Neue Drohnenkoalition im Pressesektor

Um den Einsatz von Multikoptern, Kamera- und Fotodrohnen im Journalismus voranzubringen und auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, begründeten 10 amerikanische Medienunternehmen eine Partnerschaft.
Da die Regulierung des Luftverkehrs, insbesonders für kommerziell genutzte Drohnen, in den USA sehr restriktiv gehandhabt wird, sehen die Unternehmen hier Handlungsbedarf. Der amerikanische Luftfahrtsbehörde FAA sollen Vorschläge zum sicheren Betrieb von unbemannten Systemen gemacht werden. Am Virgina Polytechnic Institute sollen entsprechende Szenarien ausgearbeitet werden. Das College ist einer der Standorte an dem auch für die FAA Prüfungen von unbemannten Luftfahrzeugen vorgenommen werden. Im letzten Jahr hatten die Hersteller der kleinen Flugplattformen ebenfalls eine Koalition zur Förderung der kommerziellen Nutzung gegründet.

via : Poynter

Abwehrsystem gegen Multikopter

In China wurde letztens eine Laserwaffe für den Schutz vor kleinen Flugkörpern vorgestellt. Notwendig werden solche Systeme um bösartige Nutzungen von Modellfluggeräten zu unterbinden. Da in der letzten Zeit in Belgien und Frankreich Multikopter über Atomkraftwerken gesichtet wurden ist es den Behörden nicht zu verdenken, dass man sich Gedanken über Abwehrmaßnahmen macht.

Eine einfache Lösung wurde auf dem Salon International de l’Aérosurveillance Maritime (SIAM) östlich von Marseille vorgestellt. Kern des Systems ist ein Multikopter der den Eindringling mit einem Netz einfängt. Im Video ist ein DJI-Oktokopter zu sehen, der ein Netz transportiert und damit einen anderen DJI Phantom-Kamerakopter einfängt. In einer anderen Sequenz sieht man wie der Phantom per Kollision zu Fall gebracht wird. Das System wurde von der Firma Malou entwickelt.


Der  Salon International de l’Aérosurveillance Maritime fand Anfang Dezember 2014 auf dem Aéroport International du Castellet statt.

FAA-Drohnentips im Musikvideo

Die Flug-Hinweise der AUVSI, AMA, der Small UAV Coalition und der FAA scheinen etwas trocken geraten zu sein. Eine musikalische Variante der – offenbar notwendigen – Hinweise gibt es von Victor Villegas auf Youtube. Der Inhalt ist etwa der gleiche wie bei der Knowbeforeyoufly-Kampagne:
Sicher fliegen, Privatsphäre achten, nicht über Menschen oder in geschützten Lufträumen fliegen, nur in Sichtweite fliegen, willst Du kommerziell fliegen … ? Vergiss es.

Multikopter unterm Weihnachtsbaum

Träume wurden Weihnachten wahr. Vielerorts lagen Multikopter in groß oder klein auf dem Gabentisch.

Doch: Wie weiter?
Bei allem Spaß mit den Fliegern. Für die Verwendung gelten einige Regeln, wenn man sich im öffentlichen Luftraum bewegt. Hier eine rechtlich unverbindliche und unvollständige Auswahl:

  • Grundsätzlich benötigt man eine entsprechende Haftpflichtversicherung, einige Politiker fordern sogar schon einen Führerschein
  • Eine Erlaubnis ist erst einmal nicht nötig, wenn die Bestimmungen in §16 LuftVo eingehalten werden
  • Fliegen über Menschen ist nicht zulässig
  • In kontrollierten Lufträumen gibt es umfangreiche Einschränkungen für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Eine Hilfe sind die Overlays für Google-Earth bei www.skyfool.de/luftraeume/. Spende an den Seitenmacher nicht vergessen.
  • Fliegen ohne Sichtkontakt zum Kopter ist nicht erlaubt, fliegt man mit einer FPV-Ausrüstung, benötigt man einen zweiten Piloten, der den Sichtkontakt sicherstellt.
  • Eine gewerbliche Nutzung, z.b. für Luftaufnahmen ist genehmigungspflichtig.
  • Das Überfliegen von Privatgrundstücken ist nicht grundsätzlich verboten, aber macht man dabei Aufnahmen oder stört den Eigentümer, ist Ärger vorprogrammiert. Besser nicht ohne Erlaubnis über Privatland fliegen.
  • Bei allen Fotoarbeiten gelten mindestens die gleichen Bestimmung für die Privatsphäre wie am Boden. Normalerweise nicht einsehbare Bereiche (Innenhöfe usw.) dürfen nicht gefilmt werden.

Es gibt noch weitaus mehr Punkte zu beachten, bitte immer vorher informieren. Wie immer gilt: Vor dem Fliegen klug sein.
Die schnell drehenden Propeller von Koptern können böse Verletzugen verursachen, also auch an den eigenen Schutz denken.

Ein kleines Quiz hält die norwegische Flugsicherheitsbehörde bereit. Einige amerikanische Organisationen (AUVSI, AMA, die Small UAV Coalition) und die FAA geben Hinweise für neue Drohnenbesitzer in den USA.