Bei Mapbox sind seit einiger Zeit gesperrte Lufträume für zivile Drohnenflieger als Karte Großbritannien und die Vereinigten Staaten verfügbar.
Fotograf John Gore veröffentlicht auf der südafrikanischen Seite Safe Drone nun ebenfalls eine Karte mit No-Fly-Zonen. Die Seite richtet sich an Drohnenpiloten und beschreibt u.a. die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Flüge in Südafrika.
Die Regelungen sehen vor, dass von Flughäfen ein Abstand von 10 Kilometern einzuhalten (blaue Markierungen) ist, militärische Bereiche und die üblichen Bereiche wie Polizei-Stationen, Gefängnisse oder Kernkraftwerke (orange und rot) sind ohnehin tabu. Hält man diese Regeln ein und fliegt nicht dichter als 50 Meter an ein Gebäude heran, liegt man schon mal ganz gut im Rennen. Stimmt der Besitzer des Gebäudes zu, ist es kein Problem dichter heranzufliegen. Ausnahme-Regelungen sind aber dennoch möglich. Insgesamt scheinen die Regeln, diese treten am 1. Juli in Kraft, sehr liberal zu sein, anders als z.B. in Kenia. Im Nachbarland Simbabwe bereit die nationale Flugsicherheitsbehörde CAAZ ebenfalls Regeln für die Nutzung von unbemannten Flugsystemen vor.
Um möglichen Mißverständnissen entgegenzuwirken werden einige Mythen über die Regeln in diesem Artikel demontiert.
via: htxt.africa