FAA erlaubt Film- & TV-Drohnen

Sechs Film- und Fernsehfirmen in den USA dürfen nach einer Erlaubnis der FAA, der amerikanischen Bundesluftfahrtbehörde, zukünftig Drohnen nutzen um ihre Filmaufnahmen zu machen. (Quelle: itnews.com)

Die Firmen, insgesamt haben sich 40 Firmen beworben, dürfen die Drohnen nicht bei Nacht und nur durch ausgebildete Piloten einsetzen. Die kommerzielle Nutzung von Drohnen ist in den USA (ausser Alaska) nicht gestattet. Der Druck der Industrie, allen voran Google und Co., und deren Lobbyarbeit dürfte langsam Früchte tragen.

Für die Firmen ergeben sich daraus einige Vorteile, so werden die Filmaufnahmen billiger, da keine Helikopter angemietet werden müssen. Zudem werden die Aufnahmen sicherer, da der Einsatz der Helikopter auch mit grossen Risiken verbunden ist. Im letztem Jahr (so die NYT) stürzte ein Hubschrauber bei Dreharbeiten des Discovery Channels ab und tötete drei Menschen.

Noch ein Absturz im Yellowstone National Park

Nachdem ein Deutscher letztens 1600$ Strafe für den Absturz seiner DJI Phantom Kameradrohne im Yellowstone National Park zahlen musste, hat jetzt ein Bundesrichter ein weiteres Urteil gefällt. Ein Niederländer dessen Drohne Anfang August in den Grand Prismatic Spring – eine der heißen Quellen – abstürzte, wurde zu 1000$ Strafe und 2200$ Entschädigung verurteilt. Der Kopter konnte bislang nicht aufgefunden werden.

Ein weiterer Fall gegen einen Mann aus Oregon läuft noch. Dieser verletzte ebenfalls das Flugverbot im Yellowstone National Park.

Der Grand Prismatic Spring bei Google Maps

DHL fliegt nach Juist

Paketzusteller DHL und Drohnenbauer Microdrones haben ihre Kooperation fortgesetzt. Zwischen der Stadt Norden und der Insel Juist soll zukünftig ein Drohnenkurier (MD4-1000) verkehren und Arzneimittel befördern. Der postgelbe Quadrokopter ist mit einem tropfenförmigen Laderaum ausgerüstet. Sofern das Wetter mitspielt, soll der erste reguläre Flug Ende September stattfinden.

Damit dürfte das Vorhaben eines der ersten realisierten Projekte sein, Pakete mittels UAV zuzustellen. Rechtlich gibt es damit in den meisten Ländern Probleme. Wie die Konkurenz reagiert ist offen.

Das Einsatzgebiet bei Openstreetmap

Drohne wiederfinden? Bluesavvy hilft

Letztens wurde hier „Screamy“ vorgestellt, ein Kickstarterprojekt mit dem man seine Drohne wiederfinden kann. Das gleiche Ziel aber einen anderen Ansatz verfolgt einen Projekt bei Indiegogo – hier heißt die Lösung ‚Bluesavvy‘ und ist für alle Arten von Gegenständen, Drohnen, aber auch Tieren und Menschen geeignet. Ein kleiner Clip wird dazu am zu überwachenden Objekt befestigt. Die Lebensdauer der Batterie wird mit einem Jahr angegeben (CR2032). Mittel iPhone, Android und webbasierter Software lässt sich das Gadget wiederfinden. Bei den Smartphones wird eine App und die vorhandene Bluetoothfunktionalität genutzt, für das Homekit kommt scheinbar ein Raspberry Pi zum Einsatz. Mit einer Community soll die Suche von Gegenständen außerhalb des eigenen Empfangsbereiches (ca. 100m) ermöglicht werden.