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Weihnachtslichter in Birmingham

Festliche Weihnachtsbeleuchtung überall auf der Welt. Da die Installationen kaum noch überschaubar sind, bietet sich ein Einsatz einer Fotodrohne an. Mit einem Multikopter wurde letztens ein Viertel in Yucaipa abgelichtet, dessen Bewohner ihre Beleuchtung im Takt der Musik synchronisiert haben.
Ganz soweit ist man in Birmingham (Alabama) noch nicht, hat aber mehr Licht aufzubieten. Mehr als ein Dutzend Lokationen werden beflogen, darunter auch das Oak Mountain Festival of Lights, das noch bis 28. Dezember stattfindet.

Hinterlegt sind verschiedene Musikstücke, z.B. Wizards In Winter, das auch in Yucaipa genutzt wurde.

Das Oak Mountain Amphitheatre bei Openstreetmap

Multikopter unterm Weihnachtsbaum

Träume wurden Weihnachten wahr. Vielerorts lagen Multikopter in groß oder klein auf dem Gabentisch.

Doch: Wie weiter?
Bei allem Spaß mit den Fliegern. Für die Verwendung gelten einige Regeln, wenn man sich im öffentlichen Luftraum bewegt. Hier eine rechtlich unverbindliche und unvollständige Auswahl:

  • Grundsätzlich benötigt man eine entsprechende Haftpflichtversicherung, einige Politiker fordern sogar schon einen Führerschein
  • Eine Erlaubnis ist erst einmal nicht nötig, wenn die Bestimmungen in §16 LuftVo eingehalten werden
  • Fliegen über Menschen ist nicht zulässig
  • In kontrollierten Lufträumen gibt es umfangreiche Einschränkungen für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Eine Hilfe sind die Overlays für Google-Earth bei www.skyfool.de/luftraeume/. Spende an den Seitenmacher nicht vergessen.
  • Fliegen ohne Sichtkontakt zum Kopter ist nicht erlaubt, fliegt man mit einer FPV-Ausrüstung, benötigt man einen zweiten Piloten, der den Sichtkontakt sicherstellt.
  • Eine gewerbliche Nutzung, z.b. für Luftaufnahmen ist genehmigungspflichtig.
  • Das Überfliegen von Privatgrundstücken ist nicht grundsätzlich verboten, aber macht man dabei Aufnahmen oder stört den Eigentümer, ist Ärger vorprogrammiert. Besser nicht ohne Erlaubnis über Privatland fliegen.
  • Bei allen Fotoarbeiten gelten mindestens die gleichen Bestimmung für die Privatsphäre wie am Boden. Normalerweise nicht einsehbare Bereiche (Innenhöfe usw.) dürfen nicht gefilmt werden.

Es gibt noch weitaus mehr Punkte zu beachten, bitte immer vorher informieren. Wie immer gilt: Vor dem Fliegen klug sein.
Die schnell drehenden Propeller von Koptern können böse Verletzugen verursachen, also auch an den eigenen Schutz denken.

Ein kleines Quiz hält die norwegische Flugsicherheitsbehörde bereit. Einige amerikanische Organisationen (AUVSI, AMA, die Small UAV Coalition) und die FAA geben Hinweise für neue Drohnenbesitzer in den USA.

Weihnachtsgeschenk für Obdachlose

Bild: Malene Thyssen /  GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2
Weihnachtsbaum: Malene Thyssen / GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2

Der amerikanische Prankster Dennis Roady hatte eine gute Idee und schenkte Obdachlosen Geld und Essen. Die Lieferung erfolgte per Phantom-Multikopter. Eigentlich hätte man statt des versteckten Mikrofons am Anfang gleich das Geschenk da lassen können, aber so sind Komiker nun mal.

Verschenken Sie doch auch was:
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Ärzte ohne Grenzen
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Frohe Weihnachten

Fliegender Weihnachtsbaum in Kalifornien

Am Weihnachtstag werden hierzulande die Weihnachtsbäume aufgestellt. Zur Entlastung im ganzen Weihnachtsstreß könnten Drohnen die Verteilung der Bäume übernehmen. Wie das in Schweden aussehen könnte war bereits gestern zu sehen. In San Diego (Kalifornien) hat man auch eine Variante entwickelt. Auf dem Flugfeld der Silent Electric Flyers zeigt Otto Dieffenbach von Flyguy-Promotions seine Konstruktion.

Der Flug fand auf dem Flugfeld der Silent Electric Flyer bei San Diego statt.

Die Bäume werden manchmal auch mit dem Hubschrauber aus dem Wald geholt.

X PlusOne – Hybrid-Drohne

Einen Kopter, der praktisch zum Flugzeug wird, verspricht X PlusOne, ein aktuelles Kickstarterprojekt. Das Grundprinzip ähnelt einem klassischen Quadrokopter. Die vier Motoren sind an Auslegern befestigt. Die Ausleger haben beim X PlusOne eine aerodynamische Flügelform. Damit wird der Kopter beim Kippen um 90° zum Flugzeug mit vier Propellern. Das Steuern erfolgt nicht über Leitwerke, sondern durch Variation der einzelnen Motorleistungen. Somit werden Geschwindigkeiten bis 100 km/h möglich. Ein Akku reicht für eine Flugzeit von 10-15 Minuten. Als Nutzlast lässt sich eine GoPro-Hero-Kamera an einem 2-Achs-Gimbal montieren. Das Design ist zum Patent angemeldet, jetzt wird bei Kickstarter Geld für die Montage gesucht. Während der Kampagne gibt es den X PlusOne mit Kamerahalterung und GoPro für $ 679 USD. Später soll das Pack $ 729 USD kosten, mit 2-Achs-Gimbal und GoPro werden $ 899 USD aufgerufen. Die Kampagne läuft noch bis zum 14. Januar 2015.