Smartplane auf Kickstarter

Smartplane heißt eine dänische Entwicklung eines individuell konfigurierbaren Kleinstflugzeugs.

Das System lässt sich dank eines SDKs an verschiedene Aufgaben anpassen. Neben der Kamera können auch weitere Geräte oder Sensoren mitgeführt werden. Zusatzgeräte werden per USB oder Ethernet mit dem Linux-Bordrechner verbunden.
Die maximale Zuladung beträgt jedoch nur 300 Gramm, das Eigengewicht des Starrflüglers 650 Gramm. Die Flugzeit soll bis zu 80 Minuten betragen. Bei einer Reisegeschwindigkeit von 45 km/h können so bis zu 60 Kilometer zurückgelegt werden. Die Spannweite erreicht fast einen Meter. Für den einfachen Transport lassen sich die Flügel entfernen.

Die Finanzierung des Smartplane auf Kickstarter endet am 12. Juli und soll etwa 1 Million Dänische Kronen (~130.000 €) einbringen. Mit dem Geld sollen die Kosten für Produktion und Werkzeuge beglichen werden.

Eine flugfähige Spielzeugversion ist für 280€, das Basismodell für 1600€ zu haben, mit dabei ist auch ein Kameramodul. In der Top-Version für fast 2.200€ sind auch verschiedene Luftgütesensoren (Methan, Ozon, Kohlendioxyd) dabei.

SMARTPLANE by TomiPiriyev on Sketchfab

 

Hundelieferung mit Drohne ?

Viele Kinder wollen einen Hund. Ob sie oder die Familie wirklich hundetauglich sind zeigt sich erst später. Trotzdem wird der Wunsch oft allzuschnell erfüllt. Meist wird der erstbeste Hunde ins Haus geholt ohne auf die Bedürfnisse der Tiere zu achten. Die Hunde werden ausgesetzt oder landen im Tierheim, wo sie nur mit Glück einen neuen passenden Besitzer finden.

Den schnellen Hund versprechen Hundezuchtanlagen, die fabrikmäßig Hunde produzieren. Hier steht der Gewinn, nicht das Tier im Vordergrund.

Eine Parodie der Humane Society of the United States skizziert die nächste Entwicklungsstufe, die sofortige Hunderlieferung mit Drohne. Unter www.samedaypups.com bietet ein Dienst Fabrikhunde an. Der Interessent bekommt natürlich keinen Hund, sondern Hinweise unter ‚Don’t By Into Puppy Mills‚.

 

Freefly ALTA-System

Bei vielen Filmen kommen mittlerweile Drohnen zum Einsatz. Neben dem Preisvorteil gegenüber Helikoptern und der Flexibilität ergeben sich auch neue Perspektiven die mit Kamerakränen nicht erreicht werden. Natürlich gibt es auch Nachteile wie die begrenzte Einsatzdauer oder begrenzte Last.

Doch die Entwicklung geht weiter.
Freefly, Produzent von Kamerastabilisierungssystemen hat mit dem ALTA-System einen Hexakopter im Markt, der ein anderes Problem löst. Während herkömmliche Kopter die Kamera mit Gimbal unter dem Frame montieren, bietet der ALTA die Möglichkeit, die Kamera auch über dem Masseschwerpunkt zu montieren. Somit ist auch bei Einstellungen, bei denen nach oben gefilmt wird, das Bild frei von Rotoren. Bei einer Tragfähigkeit von mehr als 6 kg können Kameras wie die RED Dragon oder die Sony F55 transportiert werden.

Die weiteren technischen Daten liefert ein PDF des Herstellers. Für $8.500 USD ist seit Juni eine Basisvariante des Kopters erhältlich.

Die Kamerastabilisierung mit dem MŌVI von Freefly wurde auch beim Video Afterglow verwendet.

Eine weitere Neuentwicklung, die in ähnlicher Form auch bei Kameradrohnen angewandt wird ist Freeflys MIMIC, ein System bei dem Transport und Steuerung der Kamera entkoppelt sind.

Das letzte Video zeigt, wie ein FPV-Video mit ALTA und einer RED Dragon aussieht.

No-Fly-Zonen in Südafrika

Bei Mapbox sind seit einiger Zeit gesperrte Lufträume für zivile Drohnenflieger als Karte Großbritannien und die Vereinigten Staaten verfügbar.

Fotograf John Gore veröffentlicht auf der südafrikanischen Seite Safe Drone nun ebenfalls eine Karte mit No-Fly-Zonen. Die Seite richtet sich an Drohnenpiloten und beschreibt u.a. die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Flüge in Südafrika.
Die Regelungen sehen vor, dass von Flughäfen ein Abstand von 10 Kilometern einzuhalten (blaue Markierungen) ist, militärische Bereiche und die üblichen Bereiche wie Polizei-Stationen, Gefängnisse oder Kernkraftwerke (orange und rot) sind ohnehin tabu. Hält man diese Regeln ein und fliegt nicht dichter als 50 Meter an ein Gebäude heran, liegt man schon mal ganz gut im Rennen. Stimmt der Besitzer des Gebäudes zu, ist es kein Problem dichter heranzufliegen. Ausnahme-Regelungen sind aber dennoch möglich. Insgesamt scheinen die Regeln, diese treten am 1. Juli in Kraft, sehr liberal zu sein, anders als z.B. in Kenia. Im Nachbarland Simbabwe bereit die nationale Flugsicherheitsbehörde CAAZ ebenfalls Regeln für die Nutzung von unbemannten Flugsystemen vor.

Um möglichen Mißverständnissen entgegenzuwirken werden einige Mythen über die Regeln in diesem Artikel demontiert.

via: htxt.africa