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Strafe für Drohne im Yellowstone National Park

Auch das dritte Verfahren wegen Drohnenfliegen im Yellowstone National Park ist mit einer Strafe beendet worden. Ein Mann aus Oregon hatte seine Drohne im Park aufsteigen lassen, überquerte das Midway Geyser Basin und flog auch in der Nähe von Wildtieren (Bisons). Dafür wurde er zu einer Strafe von 1000 USD verurteilt. Letztens wurden bereits ein Deutscher und ein Niederländer verurteilt. Beiden Piloten ging zudem noch die Drohne verloren.

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Midway Geyser Basin bei Openstreetmap

Drohnenverbot für Angler

Das Angeln mit Drohnen, beziehungsweise Drohnenunterstützung beim Angeln wird beim amerikanischen Turnierangeln (Bass Elite Tour, Tour-FLW) nicht geduldet. Auch in der Vorbereitung sollen Gewässer nicht mit Drohnen erkundet werden dürfen um etwa Laichgebiete oder ähnliches aufzuspüren. Der Anniston Star berichtet über entsprechende Bestimmungen der Veranstalter in den USA. Journalisten sollen nicht betroffen sein.

Wie das Angeln mit einer Drohne aussieht zeigt dieses Video aus dem Jahr 2013.

FAA erlaubt Film- & TV-Drohnen

Sechs Film- und Fernsehfirmen in den USA dürfen nach einer Erlaubnis der FAA, der amerikanischen Bundesluftfahrtbehörde, zukünftig Drohnen nutzen um ihre Filmaufnahmen zu machen. (Quelle: itnews.com)

Die Firmen, insgesamt haben sich 40 Firmen beworben, dürfen die Drohnen nicht bei Nacht und nur durch ausgebildete Piloten einsetzen. Die kommerzielle Nutzung von Drohnen ist in den USA (ausser Alaska) nicht gestattet. Der Druck der Industrie, allen voran Google und Co., und deren Lobbyarbeit dürfte langsam Früchte tragen.

Für die Firmen ergeben sich daraus einige Vorteile, so werden die Filmaufnahmen billiger, da keine Helikopter angemietet werden müssen. Zudem werden die Aufnahmen sicherer, da der Einsatz der Helikopter auch mit grossen Risiken verbunden ist. Im letztem Jahr (so die NYT) stürzte ein Hubschrauber bei Dreharbeiten des Discovery Channels ab und tötete drei Menschen.

Noch ein Absturz im Yellowstone National Park

Nachdem ein Deutscher letztens 1600$ Strafe für den Absturz seiner DJI Phantom Kameradrohne im Yellowstone National Park zahlen musste, hat jetzt ein Bundesrichter ein weiteres Urteil gefällt. Ein Niederländer dessen Drohne Anfang August in den Grand Prismatic Spring – eine der heißen Quellen – abstürzte, wurde zu 1000$ Strafe und 2200$ Entschädigung verurteilt. Der Kopter konnte bislang nicht aufgefunden werden.

Ein weiterer Fall gegen einen Mann aus Oregon läuft noch. Dieser verletzte ebenfalls das Flugverbot im Yellowstone National Park.

Der Grand Prismatic Spring bei Google Maps

DHL fliegt nach Juist

Paketzusteller DHL und Drohnenbauer Microdrones haben ihre Kooperation fortgesetzt. Zwischen der Stadt Norden und der Insel Juist soll zukünftig ein Drohnenkurier (MD4-1000) verkehren und Arzneimittel befördern. Der postgelbe Quadrokopter ist mit einem tropfenförmigen Laderaum ausgerüstet. Sofern das Wetter mitspielt, soll der erste reguläre Flug Ende September stattfinden.

Damit dürfte das Vorhaben eines der ersten realisierten Projekte sein, Pakete mittels UAV zuzustellen. Rechtlich gibt es damit in den meisten Ländern Probleme. Wie die Konkurenz reagiert ist offen.

Das Einsatzgebiet bei Openstreetmap